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Württemberg im Späten
Mittelalter (1250 - 1400)
Württemberg vom Späten
Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)
Württemberg von der Reformation
bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)
Württemberg in der Zeit des
Dreissigjährigen Krieges (1618 - 1648)
Württemberg in der Zeit des
Dreissigjährigen Krieges (1618 - 1648)
Württemberg in der Zeit
vom Westälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 -
1750)
Württemberg von der
Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs
Deutscher Nation (1750 - 1806)
Württemberg in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)
Württemberg von der
Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung des Deutschen Reiches
(150-1871)
Württemberg als
Bundesstaat des Deutschen Reiches
Württemberg in der Zeit
der Weimarer Republik
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Innere Verhältnisse Württembergs
Ziele und Verlauf
Literatur
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Der Anlass für den Ausbruch des Aufstandes
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- Die Finanzkrise des Staates Württemberg
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Seit dem
Ende des 15. Jahrhunderts waren die württembergischen
Herzöge, wie auch andere Landesherren, bestrebt, einen
Territorialstaat mit einer starken zentralen
Regierung aufzubauen. Bereits Herzog Eberhard im
Bart hatte mit seiner Landesordnung von 1495 die
rechtliche Basis für einen stärkeren Eingriff des
Staates in die bisherigen Freiräume der
württembergischen Bevölkerung geschaffen. In den
Folgejahren wurden große Teile des wirtschaftlichen,
kirchlichen und gesellschaftlichen Bereichs immer
stärker reglementiert. Der Aufbau des dafür notwendigen
Verwaltungsapparats
verursachte hohe
Staatsausgaben. Als Herzog Ulrich im Jahr 1503
die Regierungsgeschäfte übernahm, hatte er aus diesem
Grund einen hohen Schuldenberg vorgefunden. Seine
Prunksucht und hohe Kriegskosten trugen dazu bei, die
Schulden des Staates Württemberg noch gewaltig zu
vergrößern. Anfang des Jahres 1514 erreichten sie einen
neuen Höchststand. |
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- Maßnahmen des Herzogs zur Behebung der Finanzkrise
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Als die
geplante Einführung einer Vermögenssteuer am Widerspruch
der reichen Leute gescheitert war, sah der Herzog keinen
anderen Ausweg mehr, als eine
Verbrauchssteuer auf
Fleisch zu erheben. Zusammen mit der Erhebung der
Verbrauchssteuer wurde für die meisten Orte Württembergs
eine Verringerung der Maßeinheiten der Gewichte
eingeführt. Dies bedeutete für die Verbraucher, dass für
weniger Fleisch derselbe Preis bezahlt werden musste.
Die Erhebung der Steuer Anfang Mai 1514 und die
Änderung der Maßeinheiten für Gewichte war der
Anlass
dafür, dass die schon mehrere Jahre schlummernde
Unzufriedenheit der einfachen Leute in Stadt und Land
gegen die Obrigkeit in die Bereitschaft zum
offenen
Aufstand umschlug. |
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- Das Signal zum gewaltsamen Widerstand
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Das letzte
Signal zum gewaltsamen Widerstand war das ungewöhnliche
Vorgehen eines im württembergischen Beutelsbach
ansässigen Tagelöhners mit dem Namen
Peter Gais.
Der Gaispeter, wie er auch genannt wurde,
entwendete am 2. Mai 1514 einem Metzger die Maßeinheiten
für die Gewichte und warf sie kurzerhand in die Rems.
Mit dieser symbolischen Handlung wollte er gegen die
Verletzung des geltenden Rechts, des ‚alten
Herkommens’, demonstrieren und gleichzeitig zum Kampf
gegen die Maßnahmen der Obrigkeit aufrufen. Tatsächlich
löste die ‚Missetat’ des Gaispeter in vielen Orten
Wrttembergs einen offenen Aufstand aus, der unter dem
Namen ‚Aufstand des Armen Konrad’ bekannt
geworden ist.
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Die Einführung der Verbrauchssteuer und die
Verminderung der Gewichte hatte die schon lange
vorhandene Unzufriedenheit der einfachen Leute
mit den obrigkeitlichen Maßnahmen noch erhöht
und praktisch das Fass zum Überlaufen gebracht.
Der allgemeine Unmut des
'gemeinen Mannes',
wie die besitzlose und daher nicht an einen
Wohnort gebundene Bevölkerungsschicht in den
Quellen genannt wird, ist jedoch auch auf
Eingriffe des Staates in die dörfliche
Selbstverwaltung und auf die fehlende
Möglichkeit der politischen Mitbestimmung
zurückzuführen. Um diese Umstände bewerten zu
können, müssen wir uns kurz mit der damaligen
Verwaltungsstruktur Württembergs und den
Machtverhältnissen zwischen den einzelnen
Bevölkerungsgruppen befassen. |
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Illustration zu einem Reimgedicht über den Armen Konrad.
Entstanden im Frühjahr 1514.
Bildnachweis:
Deutsches Landwirtschaftsmuseum Hohenheim
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Anlass für den Ausbruch Ziele und
Verlauf Literatur
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Die inneren Verhältnisse Württembergs
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- Wirtschaftliche und soziale Situation
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- In Württemberg überwog an der
Wende zum 16. Jahrhundert die
Grundherrschaft.
Der größte Teil des herrschaftlichen Grundbesitzes
war an Bauern entweder zu einer festgesetzten
Geldrente bzw. einer bestimmten Abgabe von
Naturalien oder zu einer Quote vom Ertrag übergeben
worden.
- Die Missernten der Jahre
1508 bis 1513 führten dazu, dass die kleinen Bauern
ihren Bedarf an Lebensmitteln und Viehfutter nicht
mehr aus ihrem eigenen Besitz decken konnten und
deshalb darauf angewiesen waren, die
gemeindeeigenen Wälder und Waldweiden zu nutzen. Nur
die großen Hofgüter waren in der Lage, ihre Produkte
auf dem Markt abzusetzen. Der enorme Preisanstieg
für Lebensmittel führte dazu, dass große Teile der
Bevölkerung unter Hunger litten.
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Wirtschaftlich
gesehen, bedeutete die Leibeigenschaft
nur eine geringe Belastung. Während der
Missernten band sie jedoch die Bauern fest an
den Grundherrn und verhinderten dadurch die
Landflucht. |
- Die starke
Zunahme der
Bevölkerung an der Wende vom 15. zum 16.
Jahrhundert führte zur Knappheit des für die
Landwirtschaft erschlossenen Bodens und auch von
Holz. Außerdem wurde es immer häufiger notwendig,
die großen Hofgüter in kleinere landwirtschaftliche
Betriebe aufzuteilen, die für sich allein nicht
lebensfähig waren.
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Der
‚Landesherrliche Rat’ in seiner Funktion als
Spitze der Verwaltung war das wichtigste Instrument
des Landesherrn beim Aufbau eines starken
Territorialstaates. Die zentralen Behörden und
territorialen Gerichte waren durch Mitglieder dieses
Gremiums besetzt. Das ranghöchste Amt unter den
Räten war das des Landhofmeisters. Er leitete die
gesamte Landesverwaltung, hielt zusammen mit den
Räten Gericht und vertrat den Landesherrn bei allen
Staatsangelegenheiten. Dieses Amt wurde ab 1506 von
Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg, dem
Köngener Schlossherrn, bekleidet.
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Die
territorialen Amtsbezirke
wurden von Vogt,
Gericht und Rat beherrscht. Über sie liefen die
Anweisungen des Herzogs und des
‚Landesherrlichen
Rats’. Aus Gericht und Rat kamen die weiteren
Amtsträger, wie zum Beispiel ein oder zwei
Bürgermeister, welche in den Amtstädten für das
Rechnungswesen zuständig waren.
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Ihre
forstlichen Hoheitsrechte nahm die
Landesherrschaft Württemberg getrennt vom Amt über
eigene Hoheits- und Verwaltungsbezirke, die
Forsten, wahr. Der Besitz dieser Hoheitsrechte
bildete für den Landesherren die Grundlage für
seinen Anspruch auf die Nutzung von Wald, Gewässer
und Weiden sowie auf die Jagd.
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Die
dörfliche
Verwaltung bestand aus Schultheiß, Gericht und
Gemeinderechner. Der Schultheiß
wurde,
teilweise unter Mitwirkung der Gemeinde, vom
Landesherrn eingesetzt. Er hatte sowohl die
herrschaftlichen Interessen im Dorf zu wahren, als
auch die dörflichen Belange gegenüber der Herrschaft
zu vertreten. Als wichtigstes Gremium verfügten die
meisten ländlichen Gemeinden über ein
Dorfgericht.
Neben der niederen Gerichtsbarkeit hatte das
Dorfgericht bei allen wichtigen Angelegenheiten im
wirtschaftlichen Bereich Entscheidungsbefugnis. Dem
Dorfgericht gehörten neben dem Schultheißen in der
Regel sechs bis zwölf Mitglieder an. Die erwachsenen
Männer, die ständig in den Amtsstädten oder in einem
Dorf wohnten, dort Grundbesitz besaßen und nicht zum
Gericht gehörten, bildeten die
‚Gemeinde’.
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- Mitbestimmende Körperschaften
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Seit der Mitte des
15. Jahrhunderts hatten die
Landstände, d.h.
die Vertreter der Ritterschaft, der territorialen
Verwaltungseinheiten (den
„Ämtern“) und der
Kirche, gegenüber dem Landesherrn immer mehr an
Einfluss gewonnen. Grund dafür war, dass der
Landesherr nicht mehr allein in der Lage war, die
wachsenden Staatsaufgaben zu finanzieren. Schon zur
Regierungszeit von Eberhard im Bart (1459 - 1495
Graf, 1495/96 Herzog) wurden deshalb die Landstände
immer häufiger in die Landespolitik einbezogen.
Unter Herzog Ulrich wurde das
Steuerbewilligungsrecht der Landstände nicht
mehr bestritten.
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Das
bürgerliche Element, die Vertreter
der Amtsstädte, welche die
'Landschaft'
bildeten, suchten die übrigen Landstände, die
Prälaten
und die
Ritter, von den
Spitzenposition am herzoglichen Hof und in der
Regierung zu verdrängen. Im Zusammenspiel mit
dem Herzog wurden die Vertreter des Ritter- und
Prälatenstandes sowie der kleinen Amtsstädte gar
nicht mehr zur Versammlung der Landstände
(Landtag) eingeladen. |
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In der
'Landschaft' war hauptsächlich die
bürgerliche vermögende Schicht
vertreten. Diese
sog. Ehrbarkeit stellte im Jahr 1514 in den
meisten der insgesamt 43 Ämter Vogt und Gericht
sowie die Abgeordneten im Landtag. In den
Amtsstädten war Ende des 15. Jahrhunderts ein
städtischer Rat hinzugekommen, eine bloße
Erweiterung des Gerichts.
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- Politische Mitbestimmung der armen Leute
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Die 'armen Leute'
- wie wir die besitzlosen und nicht an einen Wohnort
gebundenen Personen in Abänderung des hergebrachten
Begriffs 'gemeiner Mann' nun nennen werden - konnten
weder in den Städten noch in den Dörfern politisch
Einfluss nehmen. Eine Möglichkeit der politischen
Auseinandersetzung mit der Obrigkeit gab es für sie
nicht. Da die Inhaber der einflussreichen Ämter
zumeist aus der bürgerlichen Oberschicht stammten,
wurden die einfachen Leute politisch und
wirtschaftlich mehr oder weniger bevormundet. Die
dörflichen Gemeinden hatten keine Chance, ihre
lokalen Interessen beim Landtag vorzubringen. Damit
war 95% der württembergischen Bevölkerung der Zugang
zum Landtag versperrt.
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Innerhalb eines
territorialen Amtsbezirks
sprach sich das von der Ehrbarkeit der Amtstadt
dominierte Vogtgericht nur selten zugunsten der
dörflichen Gemeinde aus. Vielfach waren die
Dorfbewohner mit den Maßnahmen der herzoglichen
Amtsträger unzufrieden. Bei den Auseinandersetzungen
mit der Ehrbarkeit in den Dörfern (Schultheiß und
Gericht) konnten sie sich zumeist nicht durchsetzen.
Ein wesentlicher Grund dafür war, dass die
vermögende und daher bestimmende Bevölkerungsschicht
auch verwandtschaftlich miteinander verbunden war.
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- Die Eingriffe des Staates in die Selbstverwaltung der
Gemeinden
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- Bis zum letzten Jahrzehnt des 15.
Jahrhunderts hatte sich in den Gemeinden eine
relativ starke Selbstverwaltung
entwickelt. Sie
basierte auf einer Vielzahl örtlich gewachsener
Gewohnheitsrechte und bezog sich sowohl auf das
dörfliche Wirtschaftsleben als auch auf die niedere
Gerichtsbarkeit. Die herrschaftlichen Rechte
wurden relativ selten wahrgenommen.
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- In der Regel konnten die
Dorfbewohner gegen Entrichtung einer Geld-
oder Naturalabgabe an den Herzog den
herrschaftlichen Wald zum Schlagen von Bau-
und Brennholz sowie als Waldweide für die
Schweine nutzen.
- In ihren eigenen Wäldern,
Waldweiden und Gewässern
(Allmende)
regelten Schultheiß und Gericht
eigenverantwortlich Umfang und Zeitpunkt des
Holzeinschlags und der Schweinemast. Die
Nutzung der Allmende war für die im Dorf
Berechtigten unentgeltlich. Das
Jagdrecht
des Herzogs wurde auch in den
gemeindeeigenen Wäldern uneingeschränkt
wahrgenommen. Diejenigen Personen, die
innerhalb des Forsts wohnten, mussten
umfangreiche Frondienste leisten.
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- Das Bestreben der
württembergischen Herzöge, einen starken
Territorialstaat aufzubauen, bedeutete für die
ländlichen Gemeinden einen Eingriff in die bisher
ausgeübte Selbstverwaltung. Die Waldnutzung, über
welche die Gemeinde fast autonom verfügt hatte,
wurde unter Aufsicht und Kontrolle
des
herzoglichen Forstpersonals gestellt. Gleichzeitig
wurden die Frondienste ausgeweitet und die
Gerichtsbarkeit im Forstbereich verschärft. Den
Bürgermeistern wurde untersagt, ohne Beisein der
herzoglichen Amtspersonen (Vögte bzw. Schultheißen)
das Gericht bzw. die 'Gemeinde' zu versammeln. Für
den Bereich der niederen Gerichtsbarkeit
wurden Bestimmungen erlassen, durch welche die
bisherige Eigenständigkeit der Gemeinden stark
eingeschränkt wurde.
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Anlass für den Ausbruch Innere
Verhältnisse Württembergs Literatur
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Ziele und Verlauf des Aufstandes des Armen
Konrad
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- Die Aktion des
Gaispeter am 2.
Mai.1514, mit der er eine Ausweitung des Protests gegen
die Obrigkeit erreichen wollte, hatte durchschlagende
Wirkung. In mehreren Amtsbezirken kam es zum Widerstand der
armen Leute.
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In erster Linie stand der
Protest gegen die Einführung der Verbrauchssteuer auf
Fleisch, welche Herzog Ulrich in Abstimmung mit den
vermögenden Bürgern, der 'Ehrbarkeit', eingeführt hatte.
Auch die Verminderung der bis dahin geeichten Gewichte
wurde als ungerechtfertigt, als
Verletzung des
Gewohnheitsrechts, empfunden. Eine allgemeine
Unzufriedenheit der armen Landbevölkerung über die
Eingriffe des Staates in die dörfliche Selbstverwaltung,
die mangelnde Beschwerdemöglichkeit bei höheren
Verwaltungsstellen bzw. beim Herzog und die fehlende
Möglichkeit der politischen Mitbestimmung war schon
lange latent vorhanden und trug zum Ausbruch des offenen
Aufstandes bei. |
- Am 4. Mai zogen etwa drei- bis
vierhundert Bauern und Tagelöhner unter der Führung des
Gaispeter vor die Amtsstadt Schorndorf. Am 5. Mai
zogen sie sich wieder zurück - aus Gründen, die heute nicht
mehr bekannt sind.
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Herzog Ulrich bat noch am
Abend des 4. Mai Pfalzgraf Ludwig bei Rhein und
Markgraf Philipp von Baden um
militärische
Unterstützung gegen die Aufständischen. Gleichzeitig
schickte er den Stuttgarter Vogt mit einem Schreiben an
Vogt, Gericht, Rat und Gemeinde der Stadt Schorndorf,
worin er bat, keine Aufständischen in die Stadt zu
lassen. Möglich ist, dass der Stuttgarter Vogt im
Auftrag des Herzogs den Protestierenden die Aufhebung
der Verbrauchssteuer anbot und so deren Rückzug
veranlasste.
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- Die
Protestaktionen breiteten sich
noch in der ersten Maihälfte auf die Amtsbezirke Urach,
Tübingen, Balingen, Markgröningen, Weinsberg und Brackenheim
aus. Die Kritik der Bauern erstreckte sich neben der
Verbrauchssteuer auch auf die verringerte Möglichkeit der
Wald- und Weidenutzung sowie auf die Folgen der
herrschaftlichen Jagd.
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In der Stadt
Markgröningen hatte der Stadtpfarrer
Dr. Reinhard
Gaisslin zum Protest aufgerufen. Die Einführung der
Verbrauchssteuer empfand er nicht nur als Verletzung des
geltenden Rechts sondern auch als unvereinbar mit der
christlichen Vorstellung einer
gerechten Herrschaft.
Insbesondere rügte er die sozialen Gegensätze zwischen
der Ehrbarkeit und dem einfachen Volk, die durch die
schlechte wirtschaftliche Situation noch größer geworden
waren. Nicht zuletzt aufgrund der rhetorischen
Fähigkeiten des Pfarrers versammelten sich am 8. Mai ca.
200 Unzufriedene auf dem Markgröninger Marktplatz und
drohten 'die Reichen totzuschlagen'. Nachdem der Vogt
die Kornkammer für die Bevölkerung öffnete, blieb es bei
den Drohungen. |
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- Um eine weitere Ausdehnung der Unruhen zu
verhindern, hob Herzog Ulrich
Mitte Mai 1514 die
umstrittene Verbrauchssteuer auf Fleisch auf. Den
Aufständischen wurde Straffreiheit zugesagt. Andere
Forderungen, wie die generelle Aufhebung der staatlichen
Eingriffe in die dörfliche Selbstverwaltung oder die
Möglichkeit der politischen Mitbestimmung, waren jedoch
nicht erfüllt worden. Die Unruhen flauten zwar ab, doch die
allgemeine Unzufriedenheit
mit den Maßnahmen der
Herrschaft blieb bestehen. Die Formierung des Widerstands
gegen die Obrigkeit in Schorndorf und anderen Amtsbezirken
geschah nun im Geheimen. In konspirativen Versammlungen
wurden exakte Ziele definiert und Maßnahmen aufeinander
abgestimmt. Treibende Kraft für die Formierung eines
landesweiten
Aufstands war erneut Gaispeter.
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In einer der
Versammlungen in Beutelsbach im Amtsbezirk Schorndorf
erhielt die konspirative und geheime Bewegung auch den
Namen 'Armer Konrad'. Diese Bezeichnung galt
bald landesweit für einen zum organisierten
Widerstand gegenüber der Obrigkeit entschlossenen
Personenkreis. Über die Entstehung und Wahl des
Namens gibt es keine Hinweise. Sicher ist, dass der
Name schon vor 1514 für einen Kreis von Unzufriedenen in
Beutelsbach verwendet wurde. Der Name 'Armer Konrad'
könnte als Gegenpol zum 'Reichen Konrad', dem sehr
vermögenden und in seiner Funktion als
Regierungsvertreter auch verhassten Landhofmeister
Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg, dem Ortsherrn von
Köngen, gedacht gewesen sein. |
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Der 'Arme
Konrad' war ein Sammelbecken von Personen
aus allen
politischen und sozialen Schichten. Propagiertes Ziel
war die Ausweitung der politischen Handlungsmöglichkeiten
der einfachen Leute gegenüber der Ehrbarkeit. Auch gegen die
drastische Einschränkung der bisherigen Freiräume der
Gemeinden, die besonders im Bereich der Waldnutzung und bei
der politischen Selbstbestimmung spürbar war, trat der Bund
ein.
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Es ist
nicht zu bezweifeln, dass der
'Arme Konrad'
außerdem den Umsturz der bestehenden
Herrschaftsordnung anstrebte. Die
Hoheitsrechte
des Landesherrn sollten von einer Gesellschaftsform
abgelöst werden, die auf dem Prinzip der Gleichheit
beruhte. Im einzelnen forderte der Arme Konrad die
gleichmäßige Aufteilung der landwirtschaftlich genutzten
Fläche unter die Gesamtbevölkerung, persönliche Freiheit
sowie Freigabe von Wald, Jagd und Fischerei.
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Der Versuch der
Widerstandsgruppe im Bezirk Schorndorf, unter dem Begriff
'Armer Konrad' alle zum Widerstand entschlossenen Personen
am 28. Mai 1514 zum Kirchweihfest im zentral gelegenen
Untertürkheim einzuladen, scheiterte am - noch wirksamen -
Verbot des Herzogs. Auch der Markgröninger Stadtpfarrer
hatte zum Besuch der Kirchweih aufgerufen.
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Die geplante
Zusammenkunft blieb bei Herzog Ulrich nicht ohne
Wirkung. Vor dem Hintergrund des drohenden
Staatsbankrotts und des Drucks des 'Armen Konrads'
berief er für den 26.6.1514 einen
großen Landtag
nach Stuttgart ein. Eingeladen waren nun wieder
Prälaten, Ritter und die Abgeordneten der kleineren
Städte der Landschaft. Auf dem Landtag sollten die
Konflikte offen ausgetragen und für alle beteiligten
Gruppen zufrieden stellend gelöst werden. |
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Um das
Zustandekommen des Landtags nicht zu gefährden,
gestand die Ehrbarkeit unter dem starken Druck des
Armen Konrad den ländlichen Gemeinden eines jeden
Amtes eine Interessenvertretung im Landtag
zu. Gegenüber dem Herzog konnte die
Ehrbarkeit jedoch durchsetzen, dass die Abgeordneten
der ländlichen Gemeinden von den Verhandlungen des
Landtags, die man jetzt kurzfristig nach
Tübingen
verlegte, ausgeschlossen wurden. Die Vertreter der
ländlichen Gemeinden sollten in Stuttgart erst dann
gehört werden, wenn sich die Ehrbarkeit mit dem
Herzog verständigt hatte.
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Beim
Landtag in
Tübingen kam es durch
fürstliche und
kaiserliche Vermittlung zu einem weitgehenden
Interessenausgleich zwischen Herzog und Landständen.
Die Ergebnisse wurden am 8.7.1514 im
Tübinger
Vertrag schriftlich festgehalten. Im
Tübinger
Vertrag verpflichteten sich die Stände über
einen Zeitraum von fast vierzig Jahren für die
herzoglichen Schulden aufzukommen. Als Gegenleistung
erhielten sie vom Herzog umfangreiche Zugeständnisse
zugesichert.
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Entscheidend war das
Mitspracherecht bei
der Steuererhebung des Landes. Daneben räumte
der Herzog ein Mitspracherecht beim Kriegswesen,
bei der Landesverteidigung sowie bei der
Veräußerung von Landesteilen ein. Ein anderer
Artikel gestand allen Untertanen die Abschaffung
der grundherrlichen Abzugssteuer und damit
freien Zug, freie Auswanderung zu. Allen
Untertanen wird für "peinliche Verfahren"
ein ordentlicher Prozess zugesichert.
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- In der
"Empörerordnung"
wurde Widerstand gegen die Herrschaft, also auch die
Aktionen des 'Armen Konrad' als Straftatbestand des
Landfriedensbruchs klassifiziert, auf den die Todesstrafe
bestand. Wegen der durch den Tübinger Vertrag zu
erwartenden Lasten (Abwälzung der durch die Stände
übernommenen Verpflichtung, die Schulden des Herzogs zu
tilgen!) flammte der durch den "Armen Konrad"
organisierte Widerstand erneut auf. Der Aufstand wurde
mit Hilfe der Truppen verbündeter Fürsten und der in der
'Landschaft' vertretenen bürgerlichen Oberschicht (der
"Ehrbarkeit") des Landes niedergeschlagen. Auf der
rechtlichen Grundlage der "Empörerordnung" leiteten
die Sieger eine harte Strafverfolgung ein.
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Der von
den armen Leuten erhobene Anspruch auf politische
Mitbestimmung und Meinungsäußerung wurde vom Herzog und
der 'Ehrbarkeit" völlig ignoriert. Langfristig bedeutete
der Tübinger Vertrag eine Bestätigung der
Vormachtstellung und Privilegien der "Ehrbarkeit'.
Ständische Schranken wurden durch den Vertrag nicht
überwunden.
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Anlass für den Ausbruch Innere
Verhältnisse Württembergs Ziele und
Verlauf
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Literaturangaben
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Schmauder, Andreas |
Württemberg im Aufstand.
Der Arme Konrad. Schriften zur südwestdeutschen
Landeskunde, Band 21. Leinfelden-Echterdingen 1998 |
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Maurer, Hans-Martin |
Der Aufstand des 'Armen
Konrad' - ein Überblick, in: Geschichte in
Verantwortung. Festschrift für Hugo Ott. Hrsg.: Hermann
Schäfer. Frankfurt 1996 |
| |
Maurer, Hans-Martin |
Der Arme Konrad als
Schlüsselerlebnis württembergischer Geschichte, in: Der
Arme Konrad, hg. von Uwe Jens Wandel, Schorndorf 1991 |
| |
Cordes, Günter |
Die Überlieferung zum
'Armen Konrad'. In: Der Arme Konrad. hg. von Uwe Jens
Wandel, Schorndorf 1991 |
| |
Fritz, Gerhard |
Der Arme Konrad in
Großbottwar und Murrhardt, in: Der Arme Konrad, hg. von
Uwe Jens Wandel, Schorndorf 1991 |
| |
Ille-Kopp, Regina |
Die Teilnehmer am
Aufstand des Armen Konrad 1514 in Württemberg, in: Der
Arme Konrad, hg. von Uwe Jens Wandel, Schorndorf 1991 |
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Weller, Karl und Arnold |
Württembergische
Geschichte im südwestdeutschen Raum. Stuttgar/Aalen 1970 |
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Stand:
29. Jun. 2009
Copyright ©2009 Geschichts- und Kulturverein Köngen e.V.
Autor: Dieter
Griesshaber |
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