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Die Römer in
Südwestdeutschland
Der Untergang der römischen
Republik und die Regierungszeit des Kaisers Augustus (44 v.Chr. - 14 n.
Chr.)
Römische Geschichte zur
Zeit der Kaiser Domitian, Nerva und Trajan (81 - 117 n. Chr.)
Römische Geschichte zur
Zeit der Kaiser Hadrian und Antoninus Pius (117 - 161 n.Chr.)
Römische Geschichte zur
Zeit der Kaiser Marc Aurel und Commudus (161-192 n.Chr.)
Der Aufbau des römischen
Staats
Das Heer während der römischen
Kaiserzeit
Römische Religion und
Philosophie
Römische Literatur
Entstehung und Ausbreitung
des Christentums
Entwicklung des
Christentums von Kaiser Konstantin I. bis zum Untergang des
weströmischen Reiches (306 - 476)
Römische Medizin
Münzsystem und Fernhandel im
Römischen Reich
Das Weiterleben der
römischen Kultur
Römische Sprichwörter
und Lebensregeln
Das Geheimnis um den Ort
Grinario
Das römische Kastell in
Grinario
Das Dorf Grinario
Die Menschen im Dorf
Grinario
Ausgrabungen im heutigen
Köngen
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Inhaltsverzeichnis 'Die Römer'
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Vermittlung von kulturellem Fortschritt
Vermittlung griechische Philosophie
Vorbildfunktion für das politische und
gesellschaftliche Leben
Römisches Recht
Römische Medizin
Handel, Handwerk, Geld
Maße, Kalender
Stadtanlagen, Straßen, Brücken
Begriffe lateinischer Herkunft
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Weiterleben
der römischen Kultur
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- Die Römer haben die
Verbreitung ihrer
Kultur und Zivilisation in den Provinzen
durchaus
beabsichtigt. Neben dem Aufbau einer Verwaltungsstruktur in
den eroberten Ländern sollte die
'Romanisierung' dazu
dienen, die Herrschaft Roms zu stabilisieren. In allen
Lebensbereichen, angefangen vom äußeren Erscheinungsbild in
Frisur und Kleidung über Tischsitten, Namen, Bäder und
Bauweise bis zur Sprache, Schulbildung, Theater und
Religion, gewann römische Kultur und Zivilisation prägenden
Einfluss.
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Die kulturellen
Errungenschaften des Friedens
(Pax Romana) und
die von den Römern geübte Toleranz ließen den
Umstand der zuvor erfolgten militärischen Unterwerfung
rasch in Vergessenheit geraten. Der stetige Prozess der
Integration fand mit der Verleihung des Bürgerrechts
an alle freien Reichsbewohner durch Kaiser Caracalla im
Jahre 212 seinen Abschluss. Während das
Verwaltungssystem die Stürme der
Völkerwanderungszeit nicht überlebte, wirkt die
kulturelle Leistung der Römer
in ihren ehemaligen
Provinzen bis heute fort.
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- Die Römer als Vermittler von
kulturellem Fortschritt
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- Vorbild und Muster
abendländischer Dichtung.
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- Die Einrichtung
"Schule"
(Erziehung) wurde von den Griechen übernommen. Sie
wurde zum Grundmuster für alle Kulturvölker.
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- Übernahme, weitere Ausbildung und
Weitergabe der griechischen Rhetorik. So
führte die nach römischem Vorbild organisierte
christliche Kirche die Gesetze römischer
Rhetorik in die Verkündigung ein (Aufbau,
Wortschmuck, Satzbau, Einfügung von Beispielen,
Gesten). Auch viele Politiker richten sich bei ihren
Auftritten nach der römischen Rhetorik.
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- Die Rhetorik entstand im
5. Jahrhundert vor Christus als nach der
Beseitigung der Tyrannenherrschaft zunächst
in Syrakus, dann in Athen,
Interessengegensätze auf rechtlichem,
wirtschaftlichem und politischem Gebiet
öffentlich ausgetragen werden konnten. Ihre
erste Blüte erlangte sie in der
sophistischen Aufklärung, welche
die Sprache endgültig aus dem mythologischen
Denken befreite und die menschliche Rede zu
einem rational und universell einsetzbaren
Instrument des gesellschaftlichen
Lebens machte.
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Es gehörte zu den
Grundlagen antiker Rhetorik, dass der Redner
nicht nur durch sachliche Argumentation
überzeugen, sondern auch durch
Pathos und
Ethos bewegen und rühren wollte.
Voraussetzung für den berühmten Rhetor und
Staatsmann Cicero (106 - 43 v. Chr.) war
allerdings, dass der Redner, die Effekte, die er
beim Zuhörer hervorrufen will, selbst empfindet.
Cicero selbst wurde von seinen eigenen
Empfindungen mitgerissen, wenn er sie in Worte
fasste. Daneben setzte Cicero auch stilistische
Mittel - wie zum Beispiel den "Redeschmuck" -
zur Beeinflussung seiner Hörer ein.
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- Die Römer als Vermittler
der griechischen Philosophie
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- Aus der Kopie und Übertragung der
griechischen Philosophie erwuchs den Römern das
Bewusstsein eigener Art und Werte. So stellte
sich die Frage nach der Bedeutung der einzelnen
Person (individuum) und nach deren Einordnung in
Staat und Gesellschaft.
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- Die römische Ausprägung der
griechischen Philosophie - insbesondere der
Lehre
der Stoa - hatte große Nachwirkungen im
Christentum. Den für die christliche Ethik zentralen
Begriff 'Gewissen' hat Paulus der Stoa
entlehnt. Die Freiheit, dem Gewissen zu folgen, ist
Teil des stoischen Systems. Unsere heutigen
Vorstellungen vom Naturrecht, von der Naturreligion
und von der Menschenwürde stammen ebenfalls von der
Stoa.
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- Vorbildfunktion für das
politische und gesellschaftliche Leben
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- Die Herrscher des
Mittelalters
sahen sich als Nachfolger der römischen Kaiser. Die
Reichsinsignien gingen auf die
römischen
Amtsabzeichen zurück. Das Zepter blieb Zeichen
der Macht, aus Diadem und Kranz wurde die Krone, aus
dem römischen Beamtenstuhl wurde der Herrscherthron.
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- Weiterführung der Traditionen
durch die Monarchien. Bis 1806 war die
Betonung der Kontinuität aus der Bezeichnung "Heiliges
Römisches Reich Deutscher Nation" herauszulesen.
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- Bei der
Französischen
Revolution (1789) war die alte römische Republik
Muster für die neue Staatsform. Napoleon wurde erst
zum 'Konsul', dann zum 'Empereur' (Imperator)
erhoben.
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- Der
Imperialismus
entspricht römischem Machtdenken: man richtete sich
an der Maxime römischer Außenpolitik aus, erst
Völker zu entzweien und dann über sie zu herrschen.
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- In einigen Staaten, vor allem in
den USA, hat der "Senat" (bei den Römern eine
entscheidende Instanz im Staat) seinen politischen
Charakter nahezu beibehalten.
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- Das Recht des antiken römischen
Staates, wie es sich von der Mitte des 5.
Jahrhunderts v. Chr. bis zur Mitte des 6.
Jahrhunderts n. Chr. entwickelte, wurde seit dem
hohen Mittelalter zum geltenden Recht im
lateinischen Europa. Heute ist dieses 'Römische
Recht' die Grundlage aller modernen
Rechtsordnungen der westlichen Welt.
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- Im 'Zwölftafelgesetz' von
451/450 v. Chr. wurde zur Erhöhung der
Rechtssicherheit und zur Verbesserung der
Rechtsstellung der Plebejer staatliches Recht zum
ersten Mal aufgeschrieben. In den folgenden
Jahrhunderten wurde dieses Recht durch Volksgesetze
und Plebiszite weiterentwickelt.
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- Während der frühen
Kaiserzeit (1. Jahrhundert n. Chr. bis zum
Anfang des 3. Jahrhunderts n. Chr.) bildeten die für
die Rechtsprechung zuständigen Praetoren
das Zivilrecht (ius civile = bürgerliches Recht) der
rechtlich selbstständigen römischen Bürger fort. Das
geltende Recht wurde in den Gutachten von
Juristen, in der praktisch ausgerichteten
Rechtsliteratur sowie in Senatsbeschlüssen,
kaiserlichen Dekreten und
Reskripten (= kaiserliche gesetzesgleiche
Entscheidung eines Einzelfalls) schriftlich
festgehalten.
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- Die Juristen waren
Angehörige des römischen Amtsadels, die zum
Teil hohe Staatsämter bekleideten. In ihren
Schriften beschrieben und kommentierten sie
hauptsächlich die amtlichen Bekanntmachungen
(Edikte) des Praetors. Diese 'Gutachten'
wurden kostenlos erstellt.
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- Am Ende der frühen
Kaiserzeit bestand eine ausgedehnte
Rechtsliteratur, die in Tausenden von
Papyrusrollen über das ganze römische Reich
verbreitet war. Sie wurde sowohl für die
Rechtsprechung als auch für die Ausbildung
von Juristen benutzt.
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- Im 3. Jahrhundert n. Chr.
verschwand die Schicht der Gutachten erstellenden
Juristen. An ihre Stelle traten zunehmend Beamte,
die im Namen der autoritär regierenden Kaiser Recht
sprachen und sich als Teil der kaiserlichen
Verwaltung verstanden. In der Zeit des Dominats
wurden die vorhandenen Gutachten verkürzt,
umformuliert und vulgarisiert und dienten fast
ausschließlich als Hilfe für Argumentationen.
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- Im 4. und 5. Jahrhundert n. Chr.
entstanden im oströmischen Reich
Rechtsschulen. Ihnen ist es zu verdanken,
dass vollständige Gutachten und Textteile der frühen
Kaiserzeit erhalten blieben. In diesen Schulen wurde
das klassische Erbe abgeschrieben, erläutert und in
griechischer Sprache gelehrt.
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- Das 'Corpus Iuris Civilis'
des Kaisers Justinian I. (reg. 527 - 565 n. Chr.)
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- Der
oströmische Kaiser
Justinian I. (reg. 527 - 565) erkannte
die Notwendigkeit, das hoch differenzierte
römische Recht, das in einer verwirrenden
Vielzahl an Rechtsquellen (alte Gesetze,
Kaisersprüche, Schriften von Juristen etc.)
verstreut existierte,
in einem Werk
zusammenzufassen und zu bewahren. Um das
Jahr 534 wurde das gesamte römische Recht in
einem dreiteiligen Werk, dem
"Corpus
Iuris Civilis'" zusammengestellt. Das
nicht mehr gültige Recht wurde
ausgeschieden. Andere Rechtsquellen wurden
verändert und an die neue Rechtslage
angepasst.
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Justinian I., der
Große, *482 † 565, oströmischer
Kaiser von 527 - 565 n. Chr.
Kirche San Vitale in
Ravenna (Italien)
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- Justinian
betrachtete es als seine 'heilige
Mission', das Römische Reich in
seiner alten Größe und
Geschlossenheit wieder herzustellen.
Seine Feldherren Belisar und Narses
vernichteten die Reiche der Vandalen
und Ostgoten in Afrika bzw. Italien
und gewannen auch den Südosten
Spaniens zurück. Das Reich sollte
mit Waffen und Gesetzen (armis et
legibus) regiert werden.
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- Justinian
sammelte neben den alten
Rechtsvorschriften (ius)
auch die kaiserlichen
Verfügungen (die leges)
seiner Vorgänger. In der Sache
handelte es sich sowohl um
Entscheidungen in Einzelfällen, die
den Kaisern vorgetragen wurden als
auch um Korrekturen von Urteilen
unterer Magistrate.
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- Der Name 'Corpus Iuris Civilis'
ist nicht zeitgenössisch; er
wurde erst im Mittelalter
(wahrscheinlich um die Mitte des
13. Jahrhunderts) geprägt. Die
lateinisch sprechenden Zeitgenossen
und Untertanen des Kaisers
bezeichneten das Werk als 'Digesten'
(Sammlung).
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Den Gutachten
und Kommentaren
von Juristen sowie den Verfügungen
und Entscheidungen des Kaisers
wurden zur Erläuterung eine
Einführung in der Form eines
Lehrbuchs (die 'Institutionen) vorangestellt.
Später wurde der 'Codex Iustianius' noch mit
einer Serie von 168 - fast ausnahmslos
griechisch geschriebenen "Novellen" ergänzt. Mit diesen
Maßnahmen schuf man die
Grundlagen für eine kontinuierliche
Überlieferung des römischen Rechts.
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- Die Überarbeitung
des Rechts erleichterte die
Prozessführung ganz erheblich.
Hinsichtlich der Rechtsstellung von
Frauen und Sklaven handelte es bei
den 'Corpus Iuris Civilis' um ein
für damalige Vorstellungen
fortschrittliches Gesetzeswerk.
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- Nach dem Untergang des
weströmischen Reiches im Jahr 476 geriet das
römische Recht in Europa weithin in Vergessenheit.
Die Texte des 'Corpus Iuris Civilis' blieben jedoch
erhalten. Nach dem politischen und wirtschaftlichen
Aufstieg der oberitalienischen Städte um die Mitte
des 11. Jahrhunderts und insbesondere nach der Gründung der
ersten europäischen Universität in Bologna (1088) bemühten sich
Juristen, die römischen Gutachten zu entschlüsseln,
ihre Begründungen zu analysieren und die tragenden
Rechtsgedanken neu zu formulieren. Seit Anfang des
12. Jahrhunderts stand das klassische römische Recht
in Italien und
Südfrankreich im Mittelpunkt des
Jurastudiums.
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- Vor allem im 15. und 16.
Jahrhundert wurde das römische Privat- und
Prozessrecht auch in Deutschland aufgenommen.
Im Laufe dieser Aufnahme (Rezeption) wurde das
römische Recht in einigen Punkten verändert und mit
anderen Rechtsgedanken vermischt.
Ein wichtiges Motiv für die Rezeption des römischen
Rechts war die Vorstellung, dass das Reich der
deutschen Nation politisch und ideologisch in der
Nachfolge des römischen Reichs stehe (Heiliges
Römisches Reich deutscher Nation). Das römische
Recht wurde als Basis und Legitimation der
Herrschaft in Anspruch genommen.
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- Das römische Recht ist heute
durch moderne landessprachliche
"Kodifikationen" ersetzt. Dazu gehört das
am 1. Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB). Diese Kodifikationen haben aber
nicht völlig neues Recht geschaffen, sondern über
weite Strecken nur die überlieferten römischen
Rechtsregeln in systematisch aufgebauten
Gesetzbüchern zusammengefasst.
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- Während der römischen Kaiserzeit
wurde das griechische Wissen aufbereitet und
lexikalisch sortiert. Die
Ärzteschule in Salerno
hat die antiken Forschungsergebnisse während des
Mittelalters bewahrt und an die Neuzeit
weitergegeben.
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Die Römer selbst
haben keine nennenswerten Beiträge zur
Entwicklung der Medizin geleistet, wenn man von
der Materialsammlung des älteren Plinius und
Übersetzung des Celsus absieht. Dies begünstigte
eine Spätblüte griechischer Medizin. |
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- Als der bedeutendste römische
Arzt gilt Galen (131 - 199 n. Chr.). Er
fasste das gesamte Wissen der antiken Heilkunde in
einem logisch durchdachten System zusammen. Das
ganze Mittelalter hindurch und bis weit in die
Neuzeit besaßen seine Lehren absolute Autorität.
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Von Galen
überliefert ist auch die antike Regel, dass
derjenige gesund ist, bei dem die
'Kardinalsäfte' (Blut, Schleim, gelbe und
schwarze Galle) richtig gemischt und im
Gleichgewicht sind. |
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Über die römische
Medizin und ihr Weiterleben bis heute haben wir
eine eigene Seite erstellt. Klicken Sie
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- Weltweite Verständigungsmöglichkeit in der Medizin,
in der Pharmazie und in der Grammatik
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- In Anlehnung an antike Praktiken
wurde Italien im späten Mittelalter der Lehrmeister
für das Geldwesen und den
Handel.
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- Das alte Rechenbrett, der
Abakus,
wurde im Mittelalter in "Computatorium"
umbenannt (Tafel zum Zusammenzählen); der moderne
Erbe ist der Computer.
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- Ein Teil des
Handwerks war
so weit entwickelt, dass bis heute kein
entscheidender Fortschritt festgestellt werden kann
(Beispiele: Glasherstellung, Goldschmiedekunst,
Granulationstechnik).
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- Das mit einem lateinischen Wort
benannte Dezimalsystem kam über die Araber
von Indien nach Europa; es gilt seit der
Französischen Revolution als Norm. Auch die
Unterteilungen von Meter und Gramm (Dezi-, Zenti-,
Milli-) stammen aus dem Lateinischen.
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- Der unter Caesar entwickelte "Julianische
Kalender" gilt bis heute (nur einmal wurde ein
Fehler ausgeglichen, als 1582 Papst Gregor VIII.
eine Korrektur vornahm und zehn Tage überspringen
ließ - Gregorianischer Kalender).
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- Stadtanlagen, Straßen, Brücken
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- Den Germanen waren
Stadtanlagen unbekannt. Neue Städte erbauten sie
erst, als sie sich mit dem
römischen Steinbau
vertraut gemacht hatten.
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- Bei der Neugründung von Städten
im europäischen Osten achtete man auf ein
Straßensystem, das sich rechtwinklig schnitt -
so wie es Rom vom Orient übernommen hatte. Dieses
"römische" System half, die Städte zu durchlüften;
bei einem feindlichen Angriff ermöglichte es eine
bessere Übersicht.
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- Nach römischem Muster wurde in
europäischen Städten ein
Marktplatz
als
Handelsmittelpunkt und Treffpunkt der Bürger
angelegt. Auch Stadttore entsprachen römischem
Modell.
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- Auf römische Anregung gehen auch
militärische Zweckbauten, Kanäle und Schleusen
zurück.
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- Beim
Straßenbau
orientierte man sich in Europa an der römischen
Trassenführung. Italienische Straßenbauer nutzten
auf vielen Kilometern sogar den antiken Untergrund.
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- Viele
Brücken über Rhein
und Donau gehen auf alte Römerbrücken zurück.
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- Übernahme von
Baumaterial
und Bautechniken.
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- Begriffe lateinischer Herkunft
(Fremd- und Lehnwörter)
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- Vorbemerkung:
Wir verstehen unter einem
Fremdwort ein Wort, das durch seine Lautform
noch als 'fremd' erkannt wird. Ein
Lehnwort
ist lautlich eingedeutscht und wird im
Sprachbewusstsein nicht mehr als Fremdwort
empfunden. Die Übernahme von Fremd- und Lehnwörtern
ist fast immer ein Zeichen dafür, dass eine
Sprachgemeinschaft eine fremde Sache, eine
Erfindung, einen Begriff in ihr Kulturleben
aufgenommen hat. Wenn wir uns die Wörter ansehen,
die wir von den Römern übernommen haben, so erkennen
wir, wie viel unsere Vorfahren - und indirekt auch
wir - der römischen Kultur verdanken.
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- Begriffe aus dem Bauwesen:
Gips (gypsum), Kalk (calx), Masse (massa), Material
(materia), Mörtel (mortarium), Zement (cementum),
Dom (domus), Kastell (castellum), Turm (turris),
Villa (villa), Fenster (fenestra), Fundament
(fundamentum), Mauer (murus) etc.
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Der so genannte
Mörtel (mortarium) aus Kalk und Puzzolanererde,
ein betonähnlicher Baustoff, bildete die
Voraussetzung für die Großbauten des Principats,
insbesondere für die Gewölbetechnik. |
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- Gebrauchsgegenstände:
Becher (bicarium), Kelch (calix),
Lampe (lampas), Möbel (mobile), Tafel (tabula),
Tisch (discus) etc.
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- Begriffe des Christentums:
Bibel (biblia), Arche
(arca), Engel (angelus), Feier (feriae), Fest (dies
festus), Kloster (claustrum), Orden (ordo), Messe
(missa), predigen (praedicare), segnen (signare),
Mönch (monachus) etc.
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- Staatliche Begriffe:
Kaiser (Caesar), Krone (corona), Zepter (sceptrum),
Zins (census) etc.
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- Begriffe aus Handel und
Verkehr: eichen (aequare),
kaufen (cauponari), Markt (mercatus), Meile (milia),
Pacht (pactum), Straße (strata), Münze (moneta),
Butter (butyrum), Käse (caesus), Koch (coquus) etc.
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- Schulwesen:
Schule (schola), Note (nota), Tinte
(tincta aqua), schreiben (scribere) etc.
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- Im
politischen Sektor gibt
es auffallend viele Begriffe lateinischer Herkunft.
Einige dieser Begriffe - die man allerdings bei den
Römern so nicht kannte - drücken politische
Grundhaltungen aus. Sie sind ein Beweis für die
Klarheit und Treffsicherheit der lateinischen
Sprache. Beispiele sind: radikal, konservativ,
liberal, sozial, Kommunismus, Kapitalismus.
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- Auch
wirtschaftliche
Situationen werden durch Latein knapp
gekennzeichnet, wie z.B. Konjunktur, Rezession,
Inflation, Konkurs, Konkurrenz.
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Vermittlung von kulturellem Fortschritt
Vermittlung griechische Philosophie
Vorbildfunktion für das politische und
gesellschaftliche Leben
Römisches Recht
Römische Medizin
Handel, Handwerk, Geld
Maße, Kalender
Stadtanlagen, Straßen, Brücken
Begriffe lateinischer Herkunft
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Stand:
08. Feb. 2010
Copyright ©2010 Geschichts- und Kulturverein Köngen e.V.
Autor: Dieter Griesshaber |
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